1. Anwendbarkeit
Unbeschadet der Anwendung von Sonderbedingungen, die in einem gesonderten schriftlichen Vertrag vereinbart wurden, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen') für alle Bestellungen von Waren und Dienstleistungen durch die AUFTRAGGEBER bei ASORECO nv, mit Sitz in Dendermondsesteenweg 48A/002, 9000 Gent (BE 0822.654.525). Im Falle von Widersprüchen gelten die besonderen Bedingungen.
ASORECO nv und die AUFTRAGGEBER werden im Folgenden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
Die Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AUFTRAGGEBER aus, es sei denn, es wurde in besonderen Bedingungen durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung etwas anderes vereinbart. Durch die Bestellung von Waren und/oder Dienstleistungen bei ASORECO kommt ein Vertrag zwischen den Parteien mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zustande. Die AUFTRAGGEBER bestätigt hiermit, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese vollständig und bedingungslos akzeptiert.
ASORECO nv hat das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (per Brief oder E-Mail) an AUFTRAGGEBER zu ändern. Wenn innerhalb von 15 Werktagen keine Reaktion auf die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, gilt dies als stillschweigende Annahme durch AUFTRAGGEBER .
2. Waren und Dienstleistungen
Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden (nicht abschließend):
Waren:
- Verkauf oder Vermietung von Hardware (Steuereinheiten mit festem Internet oder 3G/4G, Kameras, spezifische Stand-alone-Lösungen, Masten, usw.)
- Bereitstellung von z.B. Masten, Generatoren, usw., die von ASORECO von einem Dritten gekauft oder gemietet wurden.
Dienstleistungen:
- Lizenz für die Nutzung der Softwareplattform "C-SITE" und Speicherung der Daten in einer sicheren Cloud-Server-Umgebung - das Softwaresystem nimmt Bilder (Fotos) in einer bestimmten, im Voraus in Absprache mit der AUFTRAGGEBER festgelegten Häufigkeit auf
- Bereitstellung von Dienstleistungen, die Folgendes umfassen Installation, Projektkoordination, spezifische Dienstleistungen auf Anfrage von AUFTRAGGEBER wie z.B. Wartung, Interventionen vor Ort, Verlinkung mit Webseiten oder Intranetseiten, Verlinkung mit Social Media Kanälen, Maskierung von Bildern, Zusammenfügen von Bildern von mehreren Kameras, Livestream, etc.
3. Angebote
Alle Angebote von ASORECO an AUFTRAGGEBER gelten vorbehaltlich sachlicher Fehler. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Angebote einen Monat ab dem Datum des Versands an AUFTRAGGEBER gültig.
Angebote werden immer auf der Grundlage der von AUFTRAGGEBER gelieferten Daten (z.B. mündliche Angaben, Lageplan, Aufmaß, gewünschter und realisierbarer Ausführungszeitraum usw.) erstellt. Der in den Angeboten angegebene Preis ist grundsätzlich ein Festpreis, zu dem ASORECO die Waren und/oder Dienstleistungen auf der Grundlage der gelieferten Daten liefern wird. Sollten sich die gelieferten Daten jedoch als unvollständig oder fehlerhaft erweisen, so kann dies zu einer Änderung des im Angebot angebotenen Preises führen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Bevollmächtigter von AUFTRAGGEBER das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt. Diese Auftragsbestätigung kann die Unterzeichnung und Übersendung des Angebots oder die Übersendung eines Bestellformulars (siehe Artikel 4 unten) oder eine Vertragsbestätigung per E-Mail oder eine andere Form der schriftlichen Bestätigung sein.
4. Bestellungen
Jeder Bestellung auf AUFTRAGGEBER ist ein Bestellformular oder ein ähnliches Dokument beizufügen, das mindestens die folgenden Angaben enthält:die korrekte Anzahl und Art der gewählten Waren und Dienstleistungen Häufigkeit der Bilder Standortadresse (und Lieferadresse, falls abweichend von der Standortadresse) Standortreferenz die Kontaktdaten der AUFTRAGGEBER Kontaktpersonen für die Bestellung Rechnungsdaten (einschließlich E-Mail) und, falls erforderlich, die Bestellnummer/den internen Genehmigungsbeleg, den Empfangsschein und/oder das spezifische Rechnungsstellungsverfahrenund ganz allgemein alle nützlichen Informationen im Zusammenhang mit der Bestellung und der Lieferung (z. B. besondere Merkmale des Standorts usw.).Alle Informationen sollten vorzugsweise per E-Mail an ASORECO unter support@asoreco.com.Indien gesendet werden. Wenn der Kunde die Bestellung storniert, ist ASORECO berechtigt, alle bereits entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn (jeglicher Art) als Schadensersatz zu berechnen. Dieser Schadenersatz beträgt immer mindestens 10 % des im genehmigten Angebot vorgesehenen Betrags ohne Mehrwertsteuer.
5. Lieferungen
Alle Lieferungen erfolgen an die von AUFTRAGGEBER auf dem Bestellformular angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt in Absprache mit der Kontaktperson von AUFTRAGGEBER am Standort (oder an der Lieferadresse). Wenn die Lieferung eine Installation beinhaltet (siehe Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bringt ASORECO die bestellte Ware selbst mit, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. AUFTRAGGEBER trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung (sowohl bei Kauf als auch bei Miete) die volle Verantwortung für die Ware, z.B. bei Diebstahl, Beschädigung usw. Beim Kauf von Waren von ASORECO bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum von ASORECO, und der AUFTRAGGEBER erklärt sich mit diesem Eigentumsvorbehalt ausdrücklich einverstanden. Die AUFTRAGGEBER darf die Waren zu keinem Zeitpunkt verkaufen, weiterverkaufen, veräußern oder anderweitig belasten, bevor das Eigentum an den Waren übertragen worden ist.
6. Waren und Dienstleistungen
AUFTRAGGEBER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, auf eigene Kosten am Einsatzort für Folgendes zu sorgen:Stromversorgung am gewählten Standort für die Kamera(s)/Controllereinheit(en)Wenn keine 3G/4G-Verbindung gewählt wird (siehe Artikel 1 oben), eine feste Internetverbindung, die mindestens die folgenden Anforderungen erfüllt: Die Firewall muss den folgenden Datenverkehr zulassen: Ausgehender VPN-Datenverkehr zu itc5.asoreco.com (139.162.163.70) Port 1194 & Port 1195HochladungskapazitätVoll-HD-Bilder: 5 GB pro Monat4 K-Bilder: 10 GB pro MonatHochladungsfrequenz bis zu alle 5 Minuten während der Arbeitszeit (5 Tage pro Woche)Hochladungsgeschwindigkeit (gilt nur für Live-Stream)150- 500 kb/SekundeSollten am Standort besondere Verfahren (z.B. Zugang) zur Anwendung kommen, für die ASORECO Kosten zu tragen hat, so sind diese nicht im Angebot enthalten, sofern nicht anders vereinbart.
7. Implementierung / Installationen
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Montage von ASORECO oder einem von ihr beauftragten Unternehmen (dies kann auch ein Subunternehmer unter der Verantwortung von ASORECO sein) durchgeführt. Bei der Bestellung oder spätestens bei einer vorherigen Besichtigung vor Ort (falls erforderlich) werden die konkreten Bedingungen für die Installation (Zeit, Ort, Verfügbarkeit von Einrichtungen und Materialien usw.) vereinbart.
ASORECO verpflichtet sich, unter normalen Umständen eine Durchlaufzeit von 14 Arbeitstagen ab der Bestellung und der Bereitstellung aller notwendigen Informationen bis zur Installation zu garantieren. Dies ist jedoch nur ein Richtwert und kann nicht als Frist angesehen werden. Bei der Installation bietet AUFTRAGGEBER jede Unterstützung, damit die Installation so reibungslos und effizient wie möglich verläuft. ASORECO verpflichtet sich, die Montage nach den Regeln der Technik und den Standards durchzuführen, die von einem in der Branche tätigen Fachbetrieb erwartet werden können. Sollte die Montage am vereinbarten Montagetag aus einem von ASORECO zu vertretenden Grund nicht möglich sein, ausgenommen höhere Gewalt auf Seiten von ASORECO, werden sich die Parteien auf einen neuen realisierbaren Montagetermin einigen. Nur wenn ASORECO diesen zweiten Installationstermin nicht einhält, ist AUFTRAGGEBER berechtigt, die Bestellung zu stornieren, ohne dass AUFTRAGGEBER Anspruch auf eine Entschädigung durch ASORECO hat, es sei denn, es liegt ein schweres Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit seitens ASORECO vor. Stellt sich am vereinbarten Montagetag heraus, dass die Montage aus einem von AUFTRAGGEBER zu vertretenden Grund (Ansprechpartner nicht anwesend, keine Stromversorgung etc.) nicht zur vereinbarten Zeit durchgeführt werden kann, behält sich ASORECO das Recht vor, die entstandenen Reise-, Material- und Arbeitszeitkosten (einschließlich Wartezeit) gesondert in Rechnung zu stellen, es sei denn, es liegt ein von AUFTRAGGEBER nachgewiesener Fall höherer Gewalt vor.Stellt sich bei der Montage heraus, dass zusätzliche Materialien oder Einrichtungen erforderlich sind, die aufgrund der Angaben von AUFTRAGGEBER zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vorhersehbar waren, ist ASORECO berechtigt, diese zu den jeweils gültigen Preisen bzw. Stundensätzen an AUFTRAGGEBER weiterzuberechnen. Entscheidet sich der AUFTRAGGEBER dafür, die Montage nicht durch ASORECO, sondern selbst oder durch einen Auftragnehmer durchführen zu lassen, wird ASORECO die für die Montage erforderlichen Anleitungen und Hinweise geben. Wird festgestellt, dass die Ware nicht den erforderlichen Qualitätsanforderungen entspricht, ist die Installation einzustellen und ASORECO unverzüglich schriftlich über die Mängel zu informieren. Im Falle einer Installation durch den AUFTRAGGEBER oder dessen Beauftragten haftet ASORECO in keiner Weise für Fehler oder Mängel bei der Installation, die z.B. zu einer unerwünschten Bildqualität etc. führen würden.
8. Verwendung der Waren
Die Waren sind von AUFTRAGGEBER stets mit der gebotenen Sorgfalt zu verwenden, auch wenn sie von AUFTRAGGEBER gekauft wurden. Die Waren dürfen von AUFTRAGGEBER nach der Installation nicht mehr bewegt werden, es sei denn, ASORECO hat dies ausdrücklich genehmigt. AUFTRAGGEBER Jede Art von Beschädigung oder Diebstahl von Waren (auch wenn sie von AUFTRAGGEBER gekauft wurden) muss ASORECO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. ASORECO übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass eine Beschädigung oder ein Diebstahl zum Verlust der aufgezeichneten Bilder usw. führen würde. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der von ASORECO gemieteten oder von AUFTRAGGEBER zur Verfügung gestellten Waren muss AUFTRAGGEBER ASORECO vollständig entschädigen und sich verpflichten, die Waren zu den jeweils geltenden Preisen zu ersetzen. AUFTRAGGEBER muss im Falle der Vermietung von Waren im Voraus einen Leihvertrag mit einer Beschreibung der gemieteten Waren unterzeichnen.
9. Preise
Alle Preise, die in Angeboten, Bestellscheinen, Rechnungen oder anderen Dokumenten genannt werden, sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer (zum jeweils geltenden Satz) und sonstiger Steuern oder Abgaben. Bei Warenversand können zusätzliche Versandkosten anfallen, die direkt von AUFTRAGGEBER getragen oder von ASORECO an AUFTRAGGEBER in Rechnung gestellt werden. Für die vertraglich vereinbarten Leistungen (Vor-Ort- und Remote-Eingriffe, spezifische Entwicklungen oder Anpassungen der Software auf Wunsch von AUFTRAGGEBER usw.) gelten die folgenden Tarife (2018) Es gelten folgende Sätze (2018):Interventionssatz: 65 Euro pro StundeEntwicklungssatz: 85 Euro pro StundeZuschlag für Leistungen an Wochentagen außerhalb der Arbeitszeit (8.00 bis 18.00 Uhr) und für Samstagsarbeit: 50 %Zuschlag für Sonntagsarbeit: 100 %Fahrtkosten bei Vor-Ort-Einsatz: Pauschale von 55 Euro für die ersten 25 Kilometer (50 Hin- und Rückfahrt) und 0,47 Euro pro gefahrenem Kilometer
10. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung der gelieferten Waren und Dienstleistungen im Voraus für die gesamte voraussichtliche Projektdauer (Hardware, Software, Dienstleistungen von ASORECO und etwaige Waren und Dienstleistungen Dritter). Die Vertragsparteien können jedoch vereinbaren, die fortschreitenden Leistungen (Software und eventuelle Drittleistungen, die periodisch in Rechnung gestellt werden) periodisch in Rechnung zu stellen, jedoch immer mit einem Mindestzeitraum von 6 Monaten.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen 30 Tage nach Zusendung der Rechnung an die auf dem Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse auf das Konto von ASORECO zu überweisen. Der AUFTRAGGEBER stimmt hiermit ausdrücklich einem elektronischen Versand der Rechnung per E-Mail zu. Das Fehlen einer Bestellnummer, eines internen Genehmigungsdokuments usw., das von AUFTRAGGEBER bei der Bestellung (Bestellformular) nicht mitgeteilt wurde, kann in keiner Weise zu einer Verlängerung der Zahlungsfrist führen. Reklamationen bezüglich einer Rechnung sind nur dann zulässig, wenn sie von AUFTRAGGEBER spätestens innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen ab dem Datum des Rechnungsversands schriftlich an ASORECO mitgeteilt werden (per Einschreiben oder per E-Mail zu Händen der Kontaktperson bei ASORECO mit Kopie an
info@asoreco.com). Unterlässt die AUFTRAGGEBER dies, gilt die Rechnung als unwiderruflich von der AUFTRAGGEBER akzeptiert. Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung einer Rechnung haftet die AUFTRAGGEBER von Rechts wegen und ohne Mahnung oder Inverzugsetzung für die gesetzlichen Zinsen auf den nicht oder verspätet gezahlten Betrag. Darüber hinaus schuldet AUFTRAGGEBER von Rechts wegen und ohne Zahlungsaufforderung oder Inverzugsetzung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 5 % des betreffenden Betrags, mindestens jedoch 150 Euro pro Rechnung, sowie alle möglichen (außer-)gerichtlichen Kosten. Bei Nichtbezahlung oder verspäteter Bezahlung einer Rechnung behält sich ASORECO außerdem das Recht vor, die laufende Lieferung von Dienstleistungen und/oder Waren auszusetzen.
11. Geistiges Eigentum / Nutzungsrecht
ASORECO ist und bleibt zu jeder Zeit Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an der C-SITE Software im weitesten Sinne des Wortes. Unter geistigen Eigentumsrechten sind alle Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster- und/oder Modellrechte und/oder sonstige Rechte, einschließlich sui generis Rechte an Datenbanken sowie technisches und/oder kommerzielles Know-how, Methoden und Konzepte, ob patentierbar oder nicht, im weitesten Sinne des Wortes zu verstehen. Im Falle einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums, in welchem Sinne auch immer, durch AUFTRAGGEBER oder einen Beauftragten im weitesten Sinne des Wortes, zahlt AUFTRAGGEBER einen Pauschalbetrag von 25.000 Euro, der sich um 1.000 Euro pro Tag ab Feststellung der Verletzung erhöht, wobei ASORECO sich das Recht vorbehält, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn es nachweisen kann, dass der erlittene Schaden größer ist.Die Bilder selbst, die im Rahmen dieser Vereinbarung mit den Waren (Kameras) aufgenommen werden, gehen in das rechtliche Eigentum von AUFTRAGGEBER über und er entscheidet autonom über die Verwendung der Bilder und trägt jegliche Verantwortung in dieser Hinsicht. Die Bilder können bis zu 3 Monate nach Beendigung der Dienstleistung eingesehen und an AUFTRAGGEBER auf einem Datenträger seiner Wahl übertragen werden. ASORECO behält sich das Recht vor, eine begrenzte Anzahl von Bildern und/oder Zeitrafferaufnahmen, die für AUFTRAGGEBER gemacht wurden, für Werbe- und/oder Marketingzwecke zu verwenden, ohne dass die vorherige ausdrückliche Zustimmung von AUFTRAGGEBER erforderlich ist, wobei selbstverständlich die Regeln der Privatsphäre und des Schutzes persönlicher Daten eingehalten werden.
12. Überwachung / Servicedesk / Kundenservice / Reklamationen
Störungen an Kameras, die mit der C-SITE Softwareplattform verbunden sind, werden von der Plattform automatisch über ein Überwachungsverfahren erkannt. Wenn die C-SITE-Plattform keine Fotos mehr vom Kamerastandort erhält, wird dies automatisch erkannt und per E-Mail an die benannten Kontaktpersonen unter AUFTRAGGEBER mitgeteilt. Dies geschieht standardmäßig zu 4 festen Zeitpunkten:- 4 Stunden nach der Erkennung und keine Wiederherstellung der Verbindung in der Zwischenzeit- 24 Stunden nach der Erkennung und keine Wiederherstellung der Verbindung in der Zwischenzeit- 48 Stunden nach der Erkennung und keine Wiederherstellung der Verbindung in der Zwischenzeit- 96 Stunden nach der Erkennung und keine Wiederherstellung der Verbindung in der ZwischenzeitNach diesen periodischen Mails wird über unseren Servicedesk noch einmal persönlich Kontakt mit der Kontaktperson aufgenommen, die von der AUFTRAGGEBER über das Annahmedokument vor Beginn des Projekts angegeben wurde. Alle weiteren Maßnahmen, die von ASORECO auf Antrag von AUFTRAGGEBER durchgeführt werden, werden nach den üblichen Unterstützungssätzen, wie in der Preisliste in ANHANG X angegeben, berechnet. ASORECO wird nur nach Rücksprache und Genehmigung durch AUFTRAGGEBER tätig. Wir weisen hiermit ausdrücklich auf die Verantwortung der AUFTRAGGEBER hin, als guter Familienvater den Ratschlägen des Service Desks zu folgen und die Verantwortung für die Strom- und Internetversorgung vor Ort oder anderweitig zu übernehmen.Bei Verwendung einer festen Internetverbindung verpflichtet sich AUFTRAGGEBER , folgende Daten bereitzustellen: - Controller: DHCP
ODER feste IP-Adresse (löschen, was nicht passt) Für feste IP-Adresse
Netzmaske
Standard-Gateway
DNS-Server
- Kamera: Verbindung direkt zum Controller
ODER zum LAN-Netzwerk Für LAN-Netzwerk IP-Adresse
Netzmaske
Standard-Gateway
DNS-Server
* Die Firewall muss den folgenden Datenverkehr zulassen: VPN: Ausgehender
UDP-Verkehr zu itc5.asoreco.com (139.162.163.70) Port 1194 und 1195* Upload-Kapazität - Full HD-Bild, Häufigkeit: 1 Bild/5min tagsüber, 1 Bild/Stunde nachts: 5 GB/Monat - 4K-Qualität, Häufigkeit: 1 Bild/5min tagsüber, 1 Bild/Stunde nachts: 10 GB/Monat* Upload-Geschwindigkeit (gilt nur für Live-Stream) - 150-500Kb/s Der Kundendienst von Asoreco ist jeden Werktag von 9.00 bis 17.30 Uhr unter +32 9 279 12 60 oder
support@asoreco.com erreichbar
, außer an Feiertagen.Beschwerden über die Lieferung von Waren und Dienstleistungen müssen immer schriftlich (per Brief oder E-Mail an
support@asoreco.com) innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Feststellung des Sachverhalts, auf den sich die Beschwerde bezieht, eingereicht werden.
13. Garantie und Versicherung
Der AUFTRAGGEBER haftet jederzeit, und zwar ab Lieferung, für die ihm von ASORECO zur Verfügung gestellte Kauf- oder Mietware. Weist die Ware einen Mangel auf, der nicht auf die Lieferung zurückzuführen ist, beschränkt sich die Verpflichtung von ASORECO auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung unter Ausschluss jeglichen Schadensersatzes. Defekte Waren werden in gegenseitigem Einvernehmen von AUFTRAGGEBER an ASORECO zurückgeschickt. Die Gewährleistungsfrist auf die Waren ist auf die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Herstellers oder Lieferanten (im Prinzip 2 Jahre) beschränkt und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Alle Schäden außerhalb der Garantiezeit gehen zu Lasten der AUFTRAGGEBER. Die AUFTRAGGEBER kann die Ware auf ihren Namen gegen Diebstahl und/oder Beschädigung versichern lassen und ASORECO kann auf Anfrage die Produktcodes und die Beschreibung zur Verfügung stellen.
14. Haftung
ASORECO liefert die Waren und Dienstleistungen nach den Regeln der Kunst und den Standards, die man von einem professionellen Unternehmen der Branche erwarten kann. Die Haftung von ASORECO erstreckt sich auf unmittelbare Schäden, die die unmittelbare Folge der Nichterfüllung oder mangelhaften Erfüllung ihrer Leistungen sind, soweit diese nicht auf ein Verschulden der AUFTRAGGEBER selbst oder eines Dritten zurückzuführen sind. ASORECO haftet in keinem Fall für indirekte Schäden.Es sei denn, ASORECO wird grobe Fahrlässigkeit oder schweres Verschulden nachgewiesen:ASORECO ist niemals verpflichtet, eine Entschädigung an AUFTRAGGEBER oder an Dritte zu zahlen, ASORECO ist niemals haftbar für den Verlust oder die Verfälschung von Bildern/Daten, technisches Versagen der Ware, Diebstahl der Ware, Stromausfall, Netzwerkausfall, Folgeschäden, Handelsverluste, indirekte Handelsverluste, (potentielle) Gewinn- und/oder Umsatzverluste, AUFTRAGGEBER Wenn ASORECO aus irgendeinem Grund dennoch verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, darf der Schaden niemals einen Betrag übersteigen, der dem Rechnungswert der Waren und Dienstleistungen entspricht, auf die er sich bezieht.
15. Höhere Gewalt
Die Durchführung eines Abkommens zwischen den Vertragsparteien wird ganz oder teilweise ausgesetzt, wenn eine der Vertragsparteien aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen Gründen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, wie z. B. behördliche Maßnahmen, Beschlagnahme, Maßnahmen der öffentlichen Ordnung, Krieg, Brand, Überschwemmung, Explosion, Streik, Betriebsstörungen, Nichterteilung von Genehmigungen, Stromausfall, längerer Ausfall des Telekommunikationsnetzes oder eines anderen verwendeten Kommunikationssystems usw., nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Die Vertragspartei, die sich auf einen Umstand höherer Gewalt berufen will, muss die andere Vertragspartei unverzüglich über den Beginn und den voraussichtlichen Ausgang eines solchen Umstands unterrichten.
16. Vorzeitige Beendigung einer Vereinbarung
Die Parteien können einen zwischen ihnen geschlossenen Vertrag oder Auftrag in den folgenden Fällen jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne (zusätzliche) Inverzugsetzung und ohne Zahlung von Schadenersatz kündigen:Nichterfüllung einer der Verpflichtungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag oder der Bestellung durch eine der Parteien nach vorheriger Inverzugsetzung mit einer Abhilfefrist von 10 Arbeitstagen, außer im Falle höherer GewaltKonkurs, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit oder WCO-Antrag einer der ParteienBegründete Zweifel daran, dass eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird (wobei ASORECO als Lieferant der Waren und/oder Dienstleistungen gegebenenfalls auf erstes Anfordern eine Sicherheitsleistung verlangen kann).Im Falle der Kündigung durch ASORECO werden alle Forderungen, die ASORECO an die AUFTRAGGEBER hat, sofort fällig und ASORECO behält sich das Recht vor, alle erlittenen Schäden, Kosten, Zinsen usw. zu fordern.
17. Nicht-Einstellung
AUFTRAGGEBER oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen (im Sinne von Artikel 11 des Gesellschaftsgesetzes) oder eine natürliche Person verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages zwischen den Parteien keine Arbeitnehmer (Angestellte oder Selbstständige) von ASORECO anzuwerben. AUFTRAGGEBER zahlt im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25.000 Euro, wobei ASORECO sich das Recht vorbehält, einen höheren Betrag zu verlangen, wenn es nachweisen kann, dass der erlittene Schaden größer ist.
18. Schutz der Privatsphäre
Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachten die Parteien die belgische Gesetzgebung zum Schutz des Privatlebens (belgisches Gesetz vom 8. Dezember 1992 und seit dem 25. Mai 2018 die Verordnung (EU) 2016/679 (GDPR)). Die AUFTRAGGEBER ist der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der vorgenannten Datenschutzbestimmungen und bestimmt daher den Zweck und die Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten. ASORECO ist lediglich Auftragsverarbeiter im Sinne der vorgenannten Datenschutzgesetze und verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Namen oder auf Anweisung des Kunden. AUFTRAGGEBER als Verantwortlicher und ASORECO als Auftragsverarbeiter erklären, dass sie die Datenschutzbestimmungen einhalten werden. Der Kunde stellt ASORECO von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
19. Datenschutz
Bei der Verwendung der Bilder werden die Vertragsparteien jederzeit den Schutz der Privatsphäre gewährleisten und die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten; in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre ist Folgendes zu beachten: Für die Einsichtnahme in die Bilder ist ein persönliches Login mit Passwort erforderlich; die Bilder erlauben keine Erkennung von "persönlichen Merkmalen" wie z. B. der Farbe der Iris usw.; die Bilder werden auf einem sicheren externen https-Server gespeichert. Die Bilder werden auf einem sicheren externen https-Server gespeichert:// Umgebung (FTP-Server);Bilder (Fotos) werden in einer bestimmten Häufigkeit aufgenommen, es gibt keine kontinuierliche Bildaufzeichnung (Videoaufzeichnung);Ein (von ASORECO geliefertes) Plakat wird am Eingang des Geländes von AUFTRAGGEBER aufgehängt, um alle Personen, die das Gelände betreten, darüber zu informieren, dass es Kameras gibt, deren Bilder zu Überwachungs- und/oder Kommunikationszwecken verwendet werden können;Auf Wunsch von AUFTRAGGEBER können Personen und/oder Bereiche maskiert werden, um Gesichter und/oder Bereiche "unscharf" zu machen (dies wird über die Software eingestellt) - je nach gewünschter Funktionalität kann dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein; das Ziel der Aufnahme der Bilder betrifft nicht die aktive Überwachung oder Sicherheit der Baustelle und daher gilt die Kameragesetzgebung von 2007 laut der Datenschutzbehörde nicht (https://www.gegevensbeschermingsautoriteit.be/new-system-for-surveillance-cameras)
20. Verwendung von Cookies
Wenn Sie die Website
www.c-site.eu besuchen
, können Cookies auf der Festplatte Ihres Computers oder Geräts gespeichert werden. Ein Cookie ist eine Datenmenge, die ein Server an den Browser sendet, um sie zu speichern und beim nächsten Besuch wieder an den Server zu senden. Dies ermöglicht es dem Server, den Browser wiederzuerkennen und nachzuvollziehen, was der Nutzer bzw. der Webbrowser in der Vergangenheit getan hat. Cookies können nur einen Computer oder ein Gerät identifizieren, nicht aber Personen. Für die Verwendung von Cookies kann der Browser so eingestellt werden, dass eine Warnung ausgegeben wird, wenn ein Cookie installiert wird, oder dass ein Cookie beim Schließen des Browsers von der Festplatte gelöscht wird. Durch die Nutzung des gesicherten Teils der Website
www.c-site.eu erklärt sich AUFTRAGGEBER mit der Verwendung von Cookies einverstanden (siehe auch die Cookie-Richtlinie auf der Website).
21. Nachweis/Benachrichtigung
Die Website AUFTRAGGEBER akzeptiert, dass elektronische Kommunikationsformen wie E-Mail für die Zwecke der Zustellung und des Nachweises verwendet werden können. Der Eingang einer E-Mail auf dem Server des Empfängers gilt als Zustellung per E-Mail. Das Fehlen einer Unterschrift beispielsweise hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Angebots, seine Annahme, die Erteilung eines Auftrags usw.
22. Beeinträchtigung der Nichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig, rechtswidrig und/oder nichtig erklärt werden, so berührt dies in keiner Weise die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Anwendung der übrigen Bestimmungen. Das Versäumnis einer der Vertragsparteien, eines der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Rechte in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, kann niemals als Verzicht darauf angesehen werden und berührt niemals deren Gültigkeit.
23. Wahl des Wohnsitzes
Für die Anwendung, Auslegung und Ausführung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wählen die Parteien ihren Sitz, sofern nichts anderes vereinbart wird.
24. Frühere Versionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Versionen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen den Parteien gegolten haben könnten.
25. Anwendbares Recht und zuständige Gerichte
Die Anwendung, Auslegung und Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt belgischem Recht. Kommt eine solche gütliche Einigung nicht zustande, so unterliegt jede Streitigkeit zwischen den Parteien der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Gent, wobei das Verfahren in der Sprache der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt wird.